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In dieser Zeit gilt:
-Theoretischer Präsenz-Unterricht ist weiterhin untersagt (außer berufsbezogene Unterrichte, z.B. für die Klassen C/CE, D/DE, BKF und ADR Schulungen/ Weiterbildungen)
-berufsbezogene praktische Ausbildungen und Prüfungen, wie LKW, Bus, Anhänger BE, unter bestimmten Bedingungen auch Klasse B! ist möglich. Eine FFP2-Maske oder besser ist dann zu tragen!
-Info und Anmeldung per Email oder telefonisch zu unseren üblichen Bürozeiten. Online-Anmeldung jetzt per Antragsformular (Voranmeldung) direkt hier bequem möglich!
-Bei Fragen und Anmeldung zu Gefahrgutschulungen und BKF-Weiterbildungen bitte an die Hotline 01749775492 oder 01631701242 wenden!
Hier der genaue Wortlaut der aktuellen CoronaSchVO:
"§7(3) Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt. Darüber hinaus dürfen praktische Ausbildungen einschließlich der Prüfung fortgesetzt werden, wenn bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert wurde und Schulungen und Prüfungen unter Beachtung der §§ 2 bis 4a dieser Verordnung durchgeführt werden. Das Erfordernis des Mindestabstands gilt bei den zulässigen Angeboten nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen, wobei sich im Fahrzeug nur Fahrschülerinnen und Fahrschüler, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter sowie Prüfungspersonen aufhalten dürfen und diese – soweit gesundheitlich und unter Sicherheitsgesichtspunkten vertretbar – mindestens eine FFP2-Maske tragen."